Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber, im folgenden „Mieter“ genannt und Auftragnehmer, im folgenden „Photobooth-Erzgebirge“ genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

 

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Mieter insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Photobooth-Erzgebirge bestätigt Ihre Buchungsanfrage nach Prüfung durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Danach senden wir Ihnen eine verbindliche Buchungsbestätigung zu. Die Empfangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar.

 

3. Leistungsgegenstand

Photobooth-Erzgebirge bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Mieters an und fungiert nicht als Veranstalter:

 

(1) Photobooth-Erzgebirge vermietet Fotoboxen in verschiedenen Ausführungen, die durch den Auftragnehmer individuell ausgewählt werden.

 

(2) Für optionales Zubehör, das der Mieter in seiner Konfiguration auswählen kann, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4.Mietzeitraum

 

(1) Photobooth-Erzgebirge sehen eine eintägige Nutzungsdauer vor.

 

5. Preise

 

Alle in Angeboten, Rechnungen und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr.

 

6. Vertragspflichten des Mieters

 

(1) Der Mieter stellt sicher, dass die Fotobox am Tag nach der Veranstaltung vom Vermieter abgeholt wird oder der Mieter bringt den Leihgegenstand am Tag nach der Veranstaltung zum Vermieter. Dies entscheidet der Mieter in seiner verbindlichen Buchung. Bei durch den Mieter verursachter Überschreitung dieser Übergabefrist werden dem Mieter folgende Säumniszuschläge in Rechnung gestellt:

 

1.Werktag: 150,00€

jeder weitere Werktag: 100,00€

(jeweils inkl 19% MwSt.)

Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor dadurch entstehende Mietausfälle in Zahlung zu stellen.

 

(2) Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen. Bei Beschädigungen der Box haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.

 

7. Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt

 

(1) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch Photobooth-Erzgebirge geprüft und im einwandfreien Zustand verliehen. In der Regel erfolgt zudem nach dem Aufbau am Veranstaltungsort eine Einweisung durch den Vermieter - damit wird zusätzlich der einwandfreie Zustand der Fotobox inkl. Technik und Requisiten dargelegt. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen zu Lasten des Mieters.

 

(2)Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände auf dem Lieferweg übernimmt Photobooth-Erzgebirge das volle Risiko. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an Photobooth-Erzgebirge zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Für sonstigen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter das volle Risiko.

 

8. Unvollständige Leistungserbringung

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Photobooth-Erzgebirge (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

9. Widerrufsrecht für Mieter

Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 7 Tagen nach Buchungseingang  ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Fotostudio Lichtecht

Wolkensteiner Straße 14

09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@photobooth-erzgebirge.de

 

Widerrufsfolgen:

(1)Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Mieter Photobooth-Erzgebirge die empfangen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Mieter Photobooth-Erzgebirge insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Photobooth-Erzgebirge mit deren Empfang.

 

(2) Photobooth-Erzgebirge bietet dem Mieter über (1) hinaus, eine weitere Möglichkeit von seinem Mietvertrag zurückzutreten. Photobooth-Erzgebirge behält sich hierbei das Recht vor Stornogebühren zu erheben, die sich wie folgt staffeln (Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer):

 

1-14 Tage vor dem Buchungstermin: 85% des Mietpreises, mindestens jedoch 200,- €

15-30 Tage vor dem Buchungstermin: 75% des Mietpreises, mindestens jedoch 150,- €

31-40 Tage vor dem Buchungstermin: 60% des Mietpreises, mindestens jedoch 75,00 €

> 41 Tage vor dem Buchungstermin: 45 % des Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 €

(jeweils inkl. 19% MwSt.)

 

10. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattungpaket und ist in Empfangs- sowie Buchungsbestätigung bindend aufgeführt.

 

11. Online Galerie / Bildrecht

(1) Die erworbenen Online Galerien stehen dem Mieter für eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen zur Verfügung. Anschließend behält sich Photobooth-Erzgebirge vor die Galerie offline zu schalten. Photobooth-Erzgebirge übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in den Galerien, diese können unter Umständen auch öffentlich zugänglich sein.

(2) Für die eigene Nutzung kann der Vermieter entstandene Fotos für die Veröffentlichung auf seiner Homepage oder in Blogs verwenden. 

(3) Jeder Gast fotografiert sich selbst und hat damit zu rechen, dass die Bilder in einer Webgalerie frei zugänglich sein können. Im Zweifelsfall hat der Gastgeber (Mieter) seine Gäste über den Sachverhalt zu informieren.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Photobooth-Erzgebirge. Die Daten-DVD oder der Downloadlink geht mit den Fotos der Veranstaltung in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich zur DVD im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

 

13. Haftungsausschluss

(1) Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über.

Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen.

(2) Der Mieter ist außerdem auch selbst für die Sicherung der Fotos während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann Photobooth-Erzgebirge nicht haftbar gemacht werden.

 

14. Nutzung von übermittelten Informationen

Der Mieter darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Photobooth-Erzgebirge Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Photoboot-Erzgebirge für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Photobooth-Erzgebirge erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung durch Photobooth-Erzgebirge verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Photobooth-Erzgebirge die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Photobooth-Erzgebirge übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Photobooth-Erzgebirge vorbehalten.

 

15. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Photobooth-Erzgebirge und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

 

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.